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1986 war es, als eine Gruppe von elf Freunden aus dem Rat und der Verwaltung der Stadt Hürth – auf Initiative von Peter Schmitt-Sausen – den Hürther Jazz Club e.V. gegründet hat – nach einer Ratssitzung beim Thekengespräch im Hürther Bürgerhaus. Die Idee der Männer der ersten Stunde: Jazz in Hürth populärer zu machen und die kulturelle Szene der Stadt zu bereichern. Wohl kaum einer von ihnen hätte geglaubt, dass die Entscheidung von damals heute solche Früchte tragen würde. Das Ergebnis ihrer Arbeit ist beeindruckend:
• mehr als 250 Jazzkonzerte • 30 Klassikkonzerte • 18 Jazznächte • diverse Kleinkunstveranstaltungen • 17 Bands, die den Jazzkeller als Proberaum nutzten
Eigenen Räume hat der Jazz Club seit 1991 mit dem Kellergewölbe unter der Schule in Hürth- Gleuel. Einmal im Monat lädt der Club zu Veranstaltungen in den so genannten „Jazzkeller”. Zu Gast sind dort nationale und internationale Künstler, darunter viele Berufsmusiker aus der Region und den angrenzenden Nachbarländern. Sie präsentieren den Besuchern bei ihren Auftritten die gesamte Bandbreite des Jazz. Es wird geswingt, gebluest, geklatscht und getanzt. Unter den Zuhörern sind sowohl Mitglieder, die das abwechslungsreiche Jazzprogramm zu besonders günstigen Eintrittspreisen genießen können, als auch Gäste aus dem Umland, die auf den Hürther Jazz Club und sein Programm aufmerksam geworden sind. Der unumstrittene Höhepunkt des Jahres ist die Hürther Jazz Nacht, die von Mitgliedern des Jazz Clubs organisiert wird. Eine besondere Veranstaltung ist zudem das klassische Konzert, zu dem der Jazz Club immer um die Weihnachtszeit einlädt.Der Hürther Jazz Club e.V. freut sich über jeden Jazzliebhaber, der Interesse hat, beizutreten. Mitgliederstand Anfang 2008: 106 |
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Jazz-Club Hürth
e.V. c/o Günter Reiners Bruchstr. 29 50354 Hürth-Berrenrath |
Telefon: 02233 /
34538 email: guenter.reiners@jazzclub-huerth.de |
| Bankverbindung | |
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Kreissparkasse Köln
BLZ 37050299 Kto-Nr.: 0119004227 |
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| Aufgabe und Ziele des Vereins sind im einzelnen: |
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Der Verein ist gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1953 (GVBl. 1954 Seite 33 ff.). Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede über 18 Jahre alte Person werden, die aktiv an der Verwirklichung der Vereinsziele interessiert ist und mitwirkt. |