Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen von
Informations Technologie Breuer
Stephan Breuer Ludwig Berg Str.7 50354 Hürth.
Abweichende AGBs der internationalen Vertragspartner werden nicht
Vertragsbestandteil.
I.
Geltung der Bedingungen
1.
Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser AGBs. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts/
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.
Abweichungen
von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
II.
Angebot und Vertragsschluß
1.
Unsere
Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder
fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden.
2.
Zeichnungen,
Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
3.
Die
Verkaufsangestellten/freie Mitarbeiter von Informatik Breuer sind nicht befugt,
mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die
über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Preise:
1.
Soweit nicht
anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise, 7 Tage ab deren Datum, gebunden. Maßgebend sind die in der
Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden
gesondert berechnet
2.
Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Hürth
IV. Liefer- und Leistungsziel
1.
Liefertermine
oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen
der Schriftform.
2.
Liefer- und
Leistungsverzögerungen, aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
hierzu gehören insbesondere Streik. Aussperrung, behördliche Anordnungen und
falsche bzw. verzögerte Eigenbelieferungen seitens des Lieferanten des
Verkäufers, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferungen
bzw. Leistungen auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Wenn die
Behinderung länger als 3 Monate dauert ist der Käufer berechtigt, nach
angemessener Zeit hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils, vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Lagerfrist oder wird der Verkäufer von
seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der
Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
4.
Der
Verkäufer ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt
V. Gefahrübergang
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung
an die Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat
VI. Gewährleistung
1.
Wir
gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind: Die Gewährleistungen beträgt, sofern nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart wurde. für alle von uns gelieferten Produkte 6 Monate.
2.
Die
Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt. Änderungen an Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
3.
Der Käufer
muß dem Verkäufer die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
4.
Im Falle
einer Mitteilung des Käufers, das die Produkte nicht der Gewährleistung
entsprechen, verlangt der Verkäufer, dass das defekte
Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und
Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins und der Rechnung, mit denen das
Gerät geliefert wurde, an Informatik Breuer zur Reparatur eingeschickt bzw.
angeliefert wird. Die Geräte müssen in Originalverpackungen mit
Produktbeschreibungen frei Haus eintreffen. Durch den Austausch von Teilen,
Baugruppen oder ganzen Geräten, treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Tonmaterialien und andere
Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung und Handhabung von
Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten, haben zur Folge, dass
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt
sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten
Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu
reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen , so ist dieses Risiko
vom Auftraggeber zu tragen.
5.
Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.
Eine Haftung
für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7.
Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer stehen nur den unmittelbaren Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
8.
Die
vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte
und schließen sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten
uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus
der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch insoweit. als es sich
um Forderungen aus früheren Lieferungen handelt Der Käufer darf über die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nur insoweit verfügen, als sie im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet. eingebaut oder weiter veräußert
werden sollen.
2.
Die Be- oder
Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns ohne uns zu verpflichten.
3.
Im Falle
einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche
an uns ab. Wir sind berechtigt und der Käufer ist auf unser Verlangen
verpflichtet. dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der
Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts und das Eigentum an
den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
4.
Wird die
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet. hat der Käufer uns sofort und
umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu
machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zu Verfügung
zustellen.
Die durch unsere Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
VIII. Servicevertrag
1. Bestandteil des Servicevertrages sind nur Arbeitsstationsrechner,
keine Server/DFÜ
2. Hier gilt :
-keine
Anfahrtskosten ermäßigter Stundensatz nach Preisliste
-( Abrechnung nach 15min Einheiten nach Preisliste)
-Tägliche HOTLINE von 9.00-18.00 Uhr Mo-Fr( Handy )
-Reaktionszeit auf Notruf innerhalb von 24 Std. von Mo-Fr 15.00 Uhr.
-Ersatzrechner mit Standardsoftware und Netzanbindung auch außer-
halb der Garantiezeit.Inkl.
Ersatzmonitor, wenn der Rechner nicht
innerhalb von 24 Std. repariert werden
kann.
VIIII. Haftungsbeschränkung
1.
Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen
den Verkauter als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verwaltungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
vorliegt
2.
Für
Datenverluste wird keine Haftung übernommen, der Käufer ist für die
Datensicherung verantwortlich.
3.
Daten die
per Netz oder DFÜ übertragen werden, wird keine Haftung
übernommen.
X. Anwendbares Recht
1.
Für die
Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2.
Soweit der
Käufer Vollkaufmann ist im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. ist Brühl ausschließlich
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3.
Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt